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Landessammelstelle Berlin (ZRA)

Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin

Gebäude ZRA

Gesetzliche Grundlage und Umsetzung

Jedes Bundesland ist nach den Forderungen des Atomgesetzes verpflichtet, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Es kann sich zur Erfüllung seiner Pflicht Dritter bedienen.

Das Land Berlin hat dem Helmholtz-Zentrum Berlin den gesetzlichen Auftrag zum Betrieb der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle übertragen.

Die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) wird von der Abteilung FM-C, einer Unterabteilung der Hauptabteilung Facility Management (FM), betrieben.

Herkunft des Abfalls

Die ZRA übernimmt als Berliner Landessammelstelle schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die z.B. bei Anwendern radioaktiver Stoffe in der Industrie, in der Medizin, sowie in Forschung und Lehre des Landes Berlin anfallen.

Bei den an die Landessammelstelle abzuliefernden radioaktiven Abfällen handelt es sich z.B. um feste und flüssige Stoffe, die

  • im nuklearmedizinischen Bereich bei Diagnose und Therapie eingesetzt werden (z.B. Radiojodtherapie, Tumorbestrahlung)
  • in Industrie und Produktion zur Materialprüfung, Schichtdicken- und Füllstandsmessung verwendet werden
  • in Industrie und Produktion als Industrie- und Gewerbeabfall entstehen (z.B. Reste aus der Glühstrumpf- und Glühlampenproduktion, Überspannungsableiter für Telefonanlagen, Luftfilter)
  • in der Wirtschaft als Anzeigegeräte (z.B. mit radioaktiven Leuchtziffern) und Ionisationsrauchmelder verwendet werden
  • in Universitäten, Schulen und Forschungseinrichtungen in Form von Präparaten, Laborabfällen und Laborabwässern anfallen.

Annahme radioaktiver Stoffe

Die Annahme radioaktiver Stoffe wird in einer vom Land Berlin erlassenen Benutzungsordnung geregelt. Die bei der Abgabe radioaktiver Abfälle anfallenden Kosten werden in einer vom Land Berlin erlassenen und im Amtsblatt veröffentlichten Preisliste festgelegt. Mit Hilfe eines Kundenabfragebogen steht für verschiedene Abfallsorten eine Hilfestellung zur Erhebung relevanter Daten zur Verfügung.

Zur Abgabe radioaktiver Stoffe an die Landessammelstelle muss entsprechend der Benutzungsordnung eine Begleitliste für rad. Stoffe ausgefüllt werden. Geeignete Behältnisse für den Transport der rad. Stoffe sind in einer Behälterübersicht aufgelistet.

Leistungsspektrum der ZRA

Das Leistungsspektrum der ZRA ist breit gefächert. Es reicht von Strahlenschutzberatung über Behältergestellung, Transportdurchführung bis hin zur Konditionierung rad. Abfälle.


EingangshalleZRA

Bearbeitung radioaktiver Stoffe

Die Landessammelstelle verfügt über spezielle Ver-und Bearbeitungsverfahren zur Behandlung radioaktiver Abfälle. Die dazu gehörenden Anlagen werden mit dem Ziel der Volumenreduzierung und/oder einer sicheren Zwischenlagerung bis zu einer weiteren endlagergerechten Konditionierung betrieben.

Weiterhin werden radioaktive Abfälle an externe Einrichtungen, z.B. zur Verbrennung, zur Metallschmelze oder zur endlagergerechten Konditionierung (z.B. durch Hochdruckverpressung) abgegeben. Nach der Konditionierung werden die Abfälle von der Landessammelstelle wieder zurückgenommen und zwischengelagert. Die Zwischenlagerung endlagergerecht konditionierter Abfälle erfolgt bis zu Abgabe an ein Endlager des Bundes.